Wir prüfen ob bei Ihnen Nutzungsbereiche für sogenannte Brandschutzschalter AFDD (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen) bestehen.
Nach dem Rückgang der Stromtoten von 250 in den 70 Jahren ist auf 37 in 2015 konnte durch den Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern erreicht werden.
Flächendeckend wurden zwar bis heute keine Fehlerstromschutzschalter eingeführt, jedoch müssen alle neuen Steckdosen mit dieser zusätzlichen Schutzmassnahme ausgerüstet werden.
Hier gab es einen erhebliche Schutzpegelerhöhung.
Es bleibt jedoch der Schutz gegen brandgefahren aus Lichtbögen die durch lösen Klemmen, Kabelbrüche etc. hervorgerufen werden.
Nahezu täglich liest man von Bränden in Wohnungen. Häufig sind die ursachen elektrischer Natur.
Ab dem 18.12.2017 sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen für folgende Bereiche zwingend vorgeschrieben:
- Schlaf und Aufenthaltsräume von heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z.B. Kindertagesstätten, Seniorenheime)
- Schlaf- und Aufenthaltsräume von barierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
- Räume mit Feuerrisiko durch verarbeitende oder gelagerte Materialien
- Räume mit brennbaren Baustoffen ggfls. Holzhäuser
- Räume mit einer Gefährdung für unersetzliche Güter
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letzte Änderung 05.06.2018