Alarmanlagen
Sicherheit lässt sich durch aktive und passive Maßnahmen erreichen. So können für den Einbruch einbruchshemmende Fenster und Türen verwendet werden. Sollten diese überwunden sein und ein Alarmierungsfall aufgetreten sein helfen Einbruchmeldeanlagen. Daneben kann man Alamierungen für Brandfälle, Rauch, Gase, Hochwasser, fehlendes Gas/Heizöl etc. melden lassen. Entweder Akustisch, optisch, auf das Mobiltelefon oder per E-Mail.
Gerne entwickeln wir ein Sicherheitskonzept für wir auch fachgerecht umsetzen.
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EinbruchmeldeanlageEine Alarmierung kann durch eine Sirene mit optischen Blinkgeber erfolgen an der Aussenseite des Gebäudes erfolgen. Zusätzlich kann eine Sprachanruf auf dem Mobiltelefon erfolgen. Erfasst werden können Öffnungen von Türen und Fenstern, Bewegungen innerhalb von Gebäuden. Zusätzlich kann zum Beispiel die komplette Beleuchtung eingeschaltet werden. |
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BrandmeldeanlageBrandmeldeanlage werden in der Regel von einem Brandschutzgutachten, das für die Baugenehmigung erstellt wurde, gefordert. Es erfolgt eine Direktalarmierung der Feuerwehr. Daher müssen Fehlalarmierungen ausgeschlossen werden. Daher kommen nur zertifizierte Systeme zum Einsatz. Der Einbau erfolgt nach DIN 14675 durch einen zertifizierten Errichter. |
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RauchwarnmeldungRauchwarnmelder sind von Gesetzeswegen vorgeschrieben. §49 Abs. 7 Landesbauordnung NRW regelt: (7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. Danach müssen Rauchwarnmelder von zertifierten Unternehmen eingebaut und geprüft werden. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und da es sich um einen Tatbestand gegen ein Gesetz handelt kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. |
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Grenzwert- oder StöralarmierungSie möchten über Hochwasser, fehlendes Öl oder Gas, Brennerstörungen etc. informiert werden? Dann haben wir hierzu Lösungen. Aus wenn Sie nur über Verbräuche von Medien informiert werden wollen. |
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VideoüberwachungDie Videoüberwachung dient zur Abschreckung und Aufklärung. Für die planung sollte ein möglichst lückenloser Bereich erfasst werden. Es ist möglich sowohl bei Tag als auch bei Nacht mit spezieller Optik überwachen. |